Fällung auf engem Raum
In den meisten Gärten ist kein Platz, um einen Baum am Stück umzulegen. Wir tragen ihn von oben nach unten ab und seilen schwere Teile kontrolliert ab. Je nach Standort mit Seilklettertechnik oder aus der Hubarbeitsbühne.
Theiß Gartengestaltung fällt Ihren Baum auch auf engem Raum: Stück für Stück, voll versichert und sauber entsorgt. Um die Genehmigung kümmern wir uns gleich mit.
Eine Baumfällung in Wetzlar braucht oft eine Genehmigung: Die Baumschutzsatzung der Stadt schützt Bäume ab 100 cm Stammumfang. Theiß Gartengestaltung prüft das bei der kostenlosen Besichtigung, klärt die Formalitäten, trägt den Baum Stück für Stück ab und nimmt Stamm und Äste mit. Den Preis erhalten Sie vorher als schriftliches Angebot. Ihr Ansprechpartner ist Geschäftsführer Björn Theiß mit über 30 Jahren Erfahrung.

Ein Baum muss weg, wenn er krank oder abgestorben ist, sich zum Haus neigt, ein Sturm ihn beschädigt hat oder ein Schnitt das Problem nicht mehr löst. Von der Prüfung bis zum aufgeräumten Garten übernehmen wir alles.
In den meisten Gärten ist kein Platz, um einen Baum am Stück umzulegen. Wir tragen ihn von oben nach unten ab und seilen schwere Teile kontrolliert ab. Je nach Standort mit Seilklettertechnik oder aus der Hubarbeitsbühne.
Nach einem Sturm hängt ein Ast lose oder der Baum neigt sich? Halten Sie Abstand und rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, ob der Baum gekürzt oder gefällt werden muss. Ist er nur angeschlagen, zeigt eine Baumkontrolle, ob er noch sicher steht.
Äste und Stammholz nehmen wir mit, das ist im Preis enthalten. Den Stumpf fräsen wir auf Wunsch bis unter die Erde weg, dann können Sie Rasen säen oder neu pflanzen. Oder er bleibt bodennah stehen und verrottet mit der Zeit.
Bei einer Fällung geht es um Ihr Haus, Ihr Auto und den Frieden mit dem Nachbarn. Ein billiges Angebot wird schnell teuer.
Am Anfang günstig, später teuer
Ein Ansprechpartner, ein klares Angebot, ein aufgeräumter Garten
Unterm StrichEinen geschützten Baum ohne Genehmigung fällen wir nicht. Das schützt Sie vor einem Bußgeld von bis zu 100.000 €. Was die Baumschutzsatzung Wetzlar regelt, lesen Sie in den häufigen Fragen.
Der Baum ist weg, der Stumpf gefräst, Äste und Holz abgefahren. Zurück bleibt ein freier, heller Garten. Ziehen Sie den Regler und sehen Sie den Unterschied.
Sie müssen sich um nichts kümmern, auch nicht um die Genehmigung. So sieht das konkret aus:
Wir sehen uns Baum und Standort an und messen den Stammumfang. Sie erfahren direkt, ob die Fällung genehmigt werden muss und ob es eine Alternative gibt.
Sie bekommen ein klares, schriftliches Angebot. Darin steht genau, was wir machen, auch ob der Wurzelstock gefräst wird.
Ist der Baum geschützt, stellen wir den Antrag beim Stadtbetriebsamt für Sie. Gefällt wird erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
Zum schriftlich bestätigten Termin tragen wir den Baum Stück für Stück ab. Stamm und Äste nehmen wir mit.
Ihr Grundstück ist frei und aufgeräumt. Auf Wunsch pflanzen wir gleich etwas Neues.
Einen Baum direkt neben dem Haus zu fällen, ist keine Arbeit für Anfänger. Unsere Baumpfleger haben Seilkletterscheine bis SKT-B, das ist die Stufe für die Arbeit mit der Motorsäge am Seil. Dazu arbeiten wir mit Hubarbeitsbühne, Abseiltechnik und Stubbenfräse. Wir kennen die Baumschutzsatzung der Stadt Wetzlar und wissen, wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Der Betrieb ist seit 1994 inhabergeführt, von der Weingartenstraße 3 in Wetzlar-Naunheim aus. Sie haben einen festen Ansprechpartner, von der Besichtigung über den Antrag bis zum aufgeräumten Garten.
30+„Ich bin mit der Natur aufgewachsen und habe schon als Kind mit meinen Großeltern im Garten gearbeitet. Gesundes Wachstum entsteht nicht durch Schnelligkeit, sondern durch Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauen. Das gilt für einen Baum genauso wie für einen Betrieb.“










Das hängt vor allem von Höhe, Standort und Aufwand ab. Einen Pauschalpreis gibt es deshalb nicht.
Deshalb ist die Besichtigung bei uns kostenlos. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.
Gering
Mittel
Hoch
Sehr hoch
„Gute Arbeit! Pünktlich, zuverlässig und günstig! Kurzum: empfehlenswert!“
Thomas Jäckel„Vielen lieben Dank nochmal für die Gestaltung unseres Außengeländes. Wir als Team und die Kinder sind sehr glücklich.“
Rebecca KraylStellv. Leitung, Kita und Familienzentrum St. Vinzenz„Seit Jahren ein professioneller und kompetenter Partner. Auch komplizierte Vorhaben werden mit Kreativität und Erfahrung toll und schnell umgesetzt.“
Michael SchmidtWeitere Bewertungen unserer Kunden finden Sie bei Google.
Am schnellsten geht es mit zwei, drei Fotos vom Baum und seiner Umgebung. Dann können wir schon vor der Besichtigung einschätzen, wie aufwendig die Fällung wird.
Unser Betrieb sitzt in Wetzlar-Naunheim, mitten im Lahn-Dill-Kreis. Von hier aus fällen wir Bäume in Wetzlar und der Umgebung. Die Wege sind kurz, und wir kennen die Regeln vor Ort.
Ja, wenn der Baum 100 cm Stammumfang oder mehr hat, gemessen in einem Meter Höhe, und in einem bebauten Ortsteil steht. Dann schützt ihn die Baumschutzsatzung der Stadt Wetzlar. Bei mehreren Stämmen zählt die Summe der Umfänge. Die meisten Obstbäume sind ausgenommen, nicht aber Walnuss, Esskastanie, Speierling und Hochstammobst. Tipp: Legen Sie in einem Meter Höhe ein Maßband um den Stamm. Zeigt es 100 cm oder mehr, braucht die Fällung in der Regel eine Genehmigung.
Ja, wir klären die Formalitäten für Sie. Die Satzung erlaubt, dass ein Bevollmächtigter den Antrag beim Stadtbetriebsamt stellt. Wir bereiten Begründung und Lageplan vor. Gefällt wird erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
Die Gebühr der Stadt beträgt 40 €. Nach einer genehmigten Fällung verlangt die Stadt meist eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung: 275 € bei 100 bis 150 cm Stammumfang, 400 € darüber, jeweils zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld bis 100.000 €. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung, maßgeblich ist die gültige Satzung der Stadt Wetzlar.
Hauptsaison ist von Oktober bis Februar. Dann ist Brutpause, die Bäume tragen kein Laub, und das Abtragen geht leichter. Das Verbot vom 1. März bis 30. September betrifft Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen. Nester und bewohnte Baumhöhlen sind aber ganzjährig geschützt. Gefahrenbäume können nach Prüfung auch im Sommer weg. Wir prüfen das für Ihren Baum.
Kleine, nicht geschützte Bäume grundsätzlich ja, solange kein Nest darin ist. Für geschützte Bäume brauchen Sie in Wetzlar eine Genehmigung. Große Bäume nah an Haus oder Zaun sollten Sie nicht selbst fällen: Fällt der Baum falsch, ist der Schaden oft nicht versichert.
Äste und Stammholz nehmen wir mit und entsorgen sie, das ist im Preis enthalten. Möchten Sie einen Teil als Brennholz behalten, sagen Sie es uns bei der Besichtigung. Den Wurzelstock können Sie fräsen lassen oder bodennah stehen lassen. Das Fräsen steht als eigener Posten im Angebot.
Ja. Schicken Sie uns zwei, drei Fotos von Baum und Umgebung, über das Formular oder per WhatsApp. Für das verbindliche Angebot sehen wir uns den Baum bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort an.
Nein, es gilt der Preis aus unserem schriftlichen Angebot. Dazu kommen nur Kosten der Stadt: die Gebühr von 40 € und gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung. Darauf weisen wir im Angebot hin.
Erzählen Sie uns kurz, um welchen Baum es geht. Fotos genügen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.